Standesamtliche Trauungen können im örtlichen Rathaus durchgeführt werden.
Zwei Trauzeugen sind erforderlich (Mindestalter 18 Jahre).
Für kirchliche Trauungen müssen Sie griechisch-orthodox sein, da wir in unserer Region keinen Priester einer anderen Glaubenslehre haben.
Womit fängt man an?
Zuerst müssen Sie sich mit der griechischen Botschaft in Deutschland in Verbindung setzen mit der Bitte um Information über die erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine standesamtliche Trauung in Griechenland benötigen.
Bevor Sie die folgenden gesetzlichen Anforderungen lesen, ist es wichtig zu verstehen, dass diese Anforderungen von der griechischen Regierung und nicht von uns festgelegt werden. Deshalb können diese sich ohne weitere Ankündigung ändern.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, in Deutschland wohnen und nur zur Eheschließung nach Griechenland reisen wollen (Urlaubseheschließung), dann benötigen Sie im Allgemeinen folgende Unterlagen:
- jeweils Ihre Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes, versehen mit einer Apostille. Die Urkunde darf nicht älter als 6 Monate sein
- jeweils ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt Ihrer Heimatgemeinde, ebenfalls versehen mit einer Apostille und nicht älter als 6 Monate (d.h. jeder Verlobte benötigt ein eigenes Ehefähigkeitszeugnis)
- je eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes in Deutschland
- eine amtliche Übersetzung aller vorgenannten Urkunden in die griechische Sprache
- je einen gültigen Reisepass oder Personalausweis